Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen in Europa zur umfassenden und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert sowohl den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die inhaltlichen Anforderungen deutlich. Ziel ist es, Nachhaltigkeitsinformationen genauso transparent, zuverlässig und vergleichbar zu machen wie die klassische Finanzberichterstattung.
Seit 2024 sind zunächst kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden berichtspflichtig. Ab 2025 folgen große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 40 Mio. Euro Umsatz oder 20 Mio. Euro Bilanzsumme. Ab 2026 kommen börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hinzu – mit einer Übergangsfrist. Insgesamt werden rund 50.000 Unternehmen EU-weit von der Berichtspflicht betroffen sein.
Kernstück der CSRD sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt wurden. Sie schreiben vor, dass Unternehmen ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung (→ ESG) sowie die damit verbundenen Risiken und Chancen offenlegen müssen – gemäß dem Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Dabei geht es nicht nur darum, wie Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen, sondern auch, welchen Einfluss das Unternehmen auf Mensch und Umwelt hat.
Die CSRD verlangt zudem eine externe Prüfung (Limitierte Sicherheit bei erstmaliger Umsetzung), um Qualität und Verlässlichkeit der Berichte sicherzustellen, und fordert die Veröffentlichung der Daten in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format, um Transparenz und Vergleichbarkeit weiter zu stärken.
Die Richtlinie ist Teil des EU Green Deal und steht in enger Verbindung mit weiteren Regulierungsinitiativen wie der EU-Taxonomie, der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der geplanten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
Für Unternehmen und Transformationsverantwortliche bedeutet die CSRD: Nachhaltigkeit wird zur Pflichtaufgabe – strategisch, finanziell und kulturell. Organisationen müssen ihre Governance, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle kritisch prüfen und konsequent auf Transparenz und nachhaltige Wirkung ausrichten. Die Berichterstattung orientiert sich dabei zunehmend an den Informationsbedürfnissen verschiedener Stakeholder – von Investoren bis zur Gesellschaft.
Die regulatorischen Entwicklungen sind durch das Omnibusverfahren seit Anfang 2025 auf dem Prüfstand und in Anpassung für Europa und die jeweiligen Länderrecte. Für den jeweils aktuellen Stand in Deutschland empfehlen wir einen Blick auf Informationsportale z.b. https://www.umweltbundesamt.de/umweltberichterstattung-csr-richtlinie oder der EU https://finance.ec.europa.eu/capital-markets-union-and-financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en