Lieferkettengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen in Deutschland seit 2023 dazu, systematisch menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer globalen Lieferketten zu erkennen, zu verhindern, zu minimieren und darüber zu berichten. Ziel ist es, unternehmerische Verantwortung nicht am Werkstor enden zu lassen, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Rohstoffgewinnung bis zum Endprodukt – Menschenrechte […]